Klage gegen das Urteil vom Amtsgericht Berlin Tiergarten
Das Urteil im sogenannten “Kinderficker-Prozess” gegen den Blogger Jörg Kantel vom Blog “Schockwellenreiter”
ist noch nicht rechtskräftig [Stand/Anfrage vom: 17.02.2012, andere Blogs berichten, es sei schon rechtskräftig. Montag wissen wir wahrscheinlich, mehr]. Trotzdem bereiten wir uns darauf vor zu klagen. Da wir nicht so einfach vor ein deutsches Gericht ziehen können, das würde zu viele Kosten verursachen, reichen wir eine Beschwerde beim “Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” ein. Das ist der einfachste und vielleicht auch schnellste Weg.
Ihr solltet dem folgen, denn dieses Urteil darf nicht zu einem Freifahrtschein für Christenhasser in Deutschland werden. Schon jetzt gibt es dutzende Blogs die Artikel über katholische Christen schreiben. Und alle werden als “Kinderficker” beschimpft, straffrei! Die Berliner Richterin vom Amtsgericht Tiergarten hat mit ihrem Urteil eine Lawine losgetreten, die nicht mehr zu stoppen ist.
Die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sollte sich auf dem Missbrauch der Meinungsfreiheit [Artikel 10], auf Artikel 9, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und im Zusammenhang damit auf das “Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot” Artikel 1/2 stützen.
Artikel 1
Allgemeines Diskriminierungsverbot
1 Der Genuss eines jeden gesetzlich niedergelegten Rechtes ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
2 Niemand darf von einer Behörde diskriminiert werden, insbesondere nicht aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe.
Natürlich wäre der direkte Gang zum Verfassungsgericht in Deutschland besser, da hier ganz klar gegen Artikel 3 Absatz 3 verstoßen wird:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Allerdings man kann nicht so einfach vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie man eine Beschwerde beim EGfM einreicht, da sollte man schon eine Rechtsanwalt an seiner Seite haben. Trotzdem werden wir, wahrscheinlich, auch das versuchen. Denn mindestens ein Blogmitglied ist “persönlich, gegenwärtig und unmittelbar ” durch das Berliner Urteil in seinen Grundrechten verletzt worden! [Übrigens, das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei, also nur keine Hemmungen]
Nochmal zur Begründung, die Klage sollte sich nur und ausschließlich gegen das Urteil des AG Tiergarten Berlin richten, nicht gegen die Person oder den Blogger Jörg Kantel. Eine Klage gegen ihn direkt könnte man nur als Einzelperson anstreben, wenn man sich persönlich durch seine Aussagen verletzt fühlt. Bisher ging es in dem Urteil ja um die Glaubensgruppe der Katholiken bzw. die katholische Kirche, nicht um die einzelne Person. Wenn Ihr das anstrebt, holt euch vorher Rat bei einem Rechtsanwalt, bevor ihr eine Anzeige bei der Polizei macht, denn es besteht eventuell die Gefahr einer Widerklage, und dieser Artikel ist kein Aufruf zu einer solchen Anzeige! [Via Dolorosa.de gibt keine Rechtsauskünfte]
Mehr dazu könnt Ihr hier nachlesen: http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html
Hier nochmal das Formular für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Link: http://www.via-dolorosa.de/2012/02/15/der-schockwellenreiter…
Suchanfragen für diesen Artikel>>
- urteil gegen blogger jörg kantel
- jörg kantel berliner gerichtsurteil
- ag tiergarten urteil kirche sekte
- amtsgericht berlin tiergarten
- klage gegen ag urteil
- kann man gegen gerichtsurteile klagen












